Hausordnung

Hausordnung der Campus Forum GmbH

Geltungsbereich

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Gästen während ihres Aufenthalts auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen und -flächen, die über die Campus Forum GmbH vermietet werden (nachfolgend auch „Versammlungsstätte“ genannt). Campus Forum kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Gästen.

Zutritt zur Veranstaltung

Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte bei öffentlichen Veranstaltungen gegen Gebühr ist nur Gästen mit gültigem Ticket Gästen der Veranstalter:innen gestattet.

Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Gäste auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

Rauchverbot

Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jede Person so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Bei Verstößen gegen die vorgenannten Pflichten ist Campus Forum berechtigt, hieraus resultierende Kosten, insbesondere anfallende Bußgelder, vom Gast ersetzt zu verlangen.

Räumung der Versammlungsstätte

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen.

Garderobe

Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel o.ä. in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen ohne ausdrückliche Genehmigung
  • Tiere (mit Ausnahme von Führhunden, Blindenhunden und Diensthunden)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

Recht am eigenen Bild

Werden durch Mitarbeiter:innen des Campus Forum, durch Veranstalter:innen oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Aufnahmen von Teilnehmenden und Gästen von Veranstaltungen können, ohne dass es einer Einwilligung der betroffenen Person bedarf, nach der Vorschrift des § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.

Lautstärke bei Veranstaltungen mit Musik

Veranstalter:innen sind verpflichtet, die Gäste darauf hinzuweisen, falls durch die Veranstaltung im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Es gelten die Vorschriften laut TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft), DGUV V3 (Schutz der Beschäftigten), DIN 15905 Teil 5 (Schutz des Publikums).

Hausverbote

Durch das Campus Forum ausgesprochene Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Versammlungsstätte durchgeführt werden. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Aachen.