Das Aufstiegs-BAföG ist ein Äquivalent zum klassischen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und erfolgt nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Adressiert werden Personen in Voll- und Teilzeit, die eine anspruchsvolle berufliche Fortbildung anstreben. Darunter fallen berufliche Abschlüsse, die über dem Qualifikationsniveau von Facharbeiter:innen, Gesell:innen und Gehilfenprüfungen liegen. Beispiele für infrage kommende Abschlüsse sind Techniker:in, Programmierer:in oder Betriebswirt:in.
Interessierte Personen müssen eine Vorqualifikation nachweisen und dürfen maximal einen Bachelorabschluss oder vergleichbaren Hochschulabschluss haben.
Die wichtigsten Informationen in Kürze:
- Gefördert werden: Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lebensunterhalt, Kinderbetreuung
- Gefördert wird in Form eines Darlehens oder Zuschusses
- Vorqualifikation muss vorhanden sein
- Vollzeit- oder Teilzeitmaßnahmen
- Drei Fortbildungsstufen:
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in (mind. 200 Unterrichtsstunden)
- Bachelor Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)
- Master Professional (mind. 400 Unterrichtsstunden, Voll-/Teilzeit)